Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 28. November 2024
Die Stimmberechtigten fassten an der Gemeindeversammlung folgende Beschlüsse:
1. Genehmigung des Budgets 2025 und Festsetzung des Steuerfusses der Politischen Gemeinde Buch am Irchel
2. Genehmigung der Teilrevision Besoldungsverordnung (Art. 2.3)
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2024 liegt während den ordentlichen Bürozeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG).
Im Übrigen können gegen die Beschlüsse wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit oder Verletzung des übergeordneten Rechts innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Begehren um Berichtigung des Protokolls sind in Form einer Aufsichtsbeschwerde zu erheben. Die Kosten des Rekurs- bzw. Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Buch am Irchel, 6. Dezember 2024