Totalrevision kommunale Nutzungsplanung und Revision kommunaler Richtplan Verkehr / Festsetzung und Genehmigung
Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der Genehmigung der Baudirektion:
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Buch am Irchel haben an der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2024 folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Totalrevision kommunale Nutzungsplanung sowie die Revision kommunaler Richtplan Verkehr werden festgesetzt.
- Dem Bericht über die nichtberücksichtigten Einwendungen gemäss § 7 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird zugestimmt.
- Der Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) wird zur Kenntnis genommen.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. KS-0239 / 24 vom 3. Dezember 2024 die Totalrevision kommunale Nutzungsplanung genehmigt.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. KS-0238 / 24 vom 1. November 2024 die Revision kommunaler Richtplan Verkehr genehmigt.
Auflage:
Die Unterlagen liegen ab dem 10. Januar 2025 während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung auf (§ 5 Abs. 3 PBG).
Rechtsmittel:
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Buch am Irchel, 10. Januar 2025