Zuzug aus dem Ausland - Wegzug ins Ausland

Beim Zu- und Wegzug ins Ausland melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter an/ab (amtlichen Ausweis mitbringen).


Durch den Wegzug ins Ausland endet Ihre Steuerpflicht in der Buch am Irchel und gleichzeitig werden sämtliche Steuern zur Zahlung fällig. Durch eine frühzeitige, direkte Kontaktaufnahme mit dem Steueramt Buch am Irchel können die steuerlichen Formalitäten auf Sie persönlich abgestimmt und optimiert werden.

In jedem Fall benötigen Sie ein bevollmächtigter Vertreter mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz.

Sie werden vom Steueramt die nötigen Steuererklärungsformulare erhalten, welche Sie bitte innerhalb von 4 Wochen ausfüllen. Sie benötigen folgende Unterlagen:

Für die Einkommensdeklaration:
• Lohnausweise des laufenden Jahres bis zum Wegzugsdatum (mindestens die entsprechenden lückenlosen Lohnabrechnungen).
• AHV/IV-Auszahlungsbelege
• Rentenbescheinigung
• Belege über ausbezahlte Taggelder (z.B. Arbeitslosengelder)
• Bei Liegenschaftenbesitz: Entsprechende Liegenschaftenblätter
• Alle Belege über weiteres erzieltes Einkommen

Zusätzlich für die Rückforderung der Verrechnungssteuer:
• Belege über die bis zum Datum des Wegzugs ausbezahlten Dividenden und/oder Zinsen
• Belege über saldierte Spar-, Privat-, Salär-, Kontokorrent- oder Postkonti

Für die Deklaration der Abzüge:
• Ausgefülltes Formular Berufsauslagen
• Belege über bezahlte Schuldzinsen bis Datum des Wegzugs
• Belege über bezahlte Beiträge an die 3. Säule a bis Datum des Wegzugs
• Belege über Einkäufe in die 2. Säule bis Datum des Wegzugs
• Belege über geleistete Beiträge an gemeinnützige Organisationen bis zum Datum des Wegzugs
• Weitere Belege, die für einen eventuellen Steuerabzug nötig sind (z.B. Alimentenzahlungen, Unterhaltsleistungen, Fremdbetreuungskosten für Kinder, etc.)

Für die Vermögensdeklaration:
• Hat sich Ihr Vermögen bis zum Datum des Wegzugs nicht erheblich verändert, werden wir der Deklaration den Vermögensstand per 31.12. des Vorjahres zugrunde legen. Ansonsten benötigen wir die relevanten Belege.

Bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus Vorsorge (2.oder 3.Säule a):
• Austrittsabrechnung der Vorsorgeeinrichtung über die Höhe der ausbezahlten Kapitalleistung oder
• Bestätigung der Vorsorgeeinrichtung, dass in jedem Fall, unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt, die Quellensteuer abgezogen wird.

Kontakt

Einwohnerkontrolle
Kirchstrasse 1
8414 Buch am Irchel
Tel. 052 305 32 00
martina.bolli@buchamirchel.ch
Steueramt
Kirchstrasse 1
8414 Buch am Irchel
Tel. 052 305 32 02
steueramt@buchamirchel.ch
Bolli Martina
Kirchstrasse 1
8414 Buch am Irchel
Tel. 052 305 32 00
gemeinde@buchamirchel.ch
Egger Karin
Kirchstrasse 1
8414 Buch am Irchel
Tel. 052 305 32 02
steueramt@buchamirchel.ch

Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich …
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug an unserem Schalter oder online abmelden.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
•Schriftenempfangsschein

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen benötigen wir von Ihnen:
•Ausländerausweis

Als in Trennung/Scheidung lebender Elternteil können Sie mitumziehende Kinder online abmelden, wenn Sie das Sorgerecht und die Obhut innehaben. Sie benötigen für Ihre Umzugsmeldung aber eine Bescheinigung, dass der andere Elternteil mit dem Umzug einverstanden ist (Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger). Bitte übermitteln Sie diese Bescheinigung zusammen mit der Online-Umzugsmeldung.

Anmeldung / Zuzug

Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug …
Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter oder online anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
  • Heimatschein
  • Mietvertrag / amtlicher Wohnungsausweis
  • Krankenkassenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Mietvertrag / amtlicher Wohnungsausweis
  • Arbeitsvertrag (bei Aufenthaltsbewilligung L und B)
  • Krankenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder

Falls Sie sich als Wochenaufenthalter in unserer Gemeinde anmelden mchten, bringen Sie zur Anmeldung bitte folgende Unterlagen mit:

  • Aufenthaltsausweis / Meldebestätigung vom Hauptwohnsitz
  • Mietvertrag / amtlicher Wohnungsausweis
  • Ausweis (Pass / ID / Ausländerausweis)
  • Krankenversicherungsnachweis

Als in Trennung/Scheidung lebender Elternteil können Sie mitumziehende Kinder online an- oder abmelden, wenn Sie das Sorgerecht und die Obhut innehaben. Sie benötigen für Ihre Umzugsmeldung aber eine Bescheinigung, dass der andere Elternteil mit dem Umzug einverstanden ist (Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger). Bitte übermitteln Sie diese Bescheinigung zusammen mit der Online-Umzugsmeldung oder bringen es vorbei.
Preis
40.00

Zugehörige Objekte