Alle volljährigen Personen können Ihren Umzug über das kantonale Portal melden. Die Angaben zu den benötigten Unterlagen finden Sie auf der Startseite des kantonalen Portals. Ihre Angaben werden automatisch an die betroffenen Gemeinden weitergemeldet.

Für Personen mit Schweizer Bürgerrecht, ausgenommen von Wochenaufenthaltern, bestehen keine Einschränkungen. Personen mit ausländischer Herkunft können einige Meldungen aus migrationstechnischen Gründen nicht durchführen und müssen persönlich an den Schalter kommen. Wer sich ins Ausland abmeldet muss ebenfalls persönlich bei der Einwohnerkontrolle erscheinen. Die Voraussetzungen und was Sie für den eUmzugZH bereithalten müssen, wird Ihnen vor dem Prozess aufgelistet. Sie können sich vorgängig unter www.services.zh.ch/app/eUmzugZH/ informieren. Fragen beantwortet Ihnen die Einwohnerkontrolle gerne.

Kontakt

Einwohnerkontrolle
Kirchstrasse 1
8414 Buch am Irchel
Tel. 052 305 32 00
martina.bolli@buchamirchel.ch
Bolli Martina
Kirchstrasse 1
8414 Buch am Irchel
Tel. 052 305 32 00
gemeinde@buchamirchel.ch

Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich …
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug an unserem Schalter oder online abmelden.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
•Schriftenempfangsschein

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen benötigen wir von Ihnen:
•Ausländerausweis

Als in Trennung/Scheidung lebender Elternteil können Sie mitumziehende Kinder online abmelden, wenn Sie das Sorgerecht und die Obhut innehaben. Sie benötigen für Ihre Umzugsmeldung aber eine Bescheinigung, dass der andere Elternteil mit dem Umzug einverstanden ist (Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger). Bitte übermitteln Sie diese Bescheinigung zusammen mit der Online-Umzugsmeldung.

Anmeldung / Zuzug

Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug …
Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter oder online anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
  • Heimatschein
  • Mietvertrag / amtlicher Wohnungsausweis
  • Krankenkassenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Mietvertrag / amtlicher Wohnungsausweis
  • Arbeitsvertrag (bei Aufenthaltsbewilligung L und B)
  • Krankenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder

Falls Sie sich als Wochenaufenthalter in unserer Gemeinde anmelden mchten, bringen Sie zur Anmeldung bitte folgende Unterlagen mit:

  • Aufenthaltsausweis / Meldebestätigung vom Hauptwohnsitz
  • Mietvertrag / amtlicher Wohnungsausweis
  • Ausweis (Pass / ID / Ausländerausweis)
  • Krankenversicherungsnachweis

Als in Trennung/Scheidung lebender Elternteil können Sie mitumziehende Kinder online an- oder abmelden, wenn Sie das Sorgerecht und die Obhut innehaben. Sie benötigen für Ihre Umzugsmeldung aber eine Bescheinigung, dass der andere Elternteil mit dem Umzug einverstanden ist (Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger). Bitte übermitteln Sie diese Bescheinigung zusammen mit der Online-Umzugsmeldung oder bringen es vorbei.
Preis
40.00

Zugehörige Objekte

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