Fahrbewilligung (Ausnahmebewilligung)

Waldstrassen dürfen, soweit notwendig, für die Ausübung der Jagd und der Landwirtschaft sowie für den Unterhalt von Gewässern und Versorgungsanlagen befahren werden. Die Gemeinde kann aus anderen wichtigen Gründen Ausnahmebewilligungen im Einzelfall erteilen.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt

Bemerkung

Aufgrund von Ihren Angaben können wir die Ausnahmebewilligung zu Handen des Polizeivorstandes ausarbeiten.

Unterlagen

  • Angabe Datum oder Zeitraum
  • Fahrzeughalter
  • Fahrzeugtyp
  • Kennzeichen
  • Begründung weshalb eine Ausnahmebewilligung gewünscht wird.

Verfahren

Die Bewilligung oder die Ablehnung stellen wir Ihnen per Email zu.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.