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Bestattungsamt
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Liegenschaften
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Egger Karin
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Anmeldung / Zuzug

Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug …
Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter oder online anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
  • Heimatschein
  • Mietvertrag / amtlicher Wohnungsausweis
  • Krankenkassenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Mietvertrag / amtlicher Wohnungsausweis
  • Arbeitsvertrag (bei Aufenthaltsbewilligung L und B)
  • Krankenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder

Falls Sie sich als Wochenaufenthalter in unserer Gemeinde anmelden mchten, bringen Sie zur Anmeldung bitte folgende Unterlagen mit:

  • Aufenthaltsausweis / Meldebestätigung vom Hauptwohnsitz
  • Mietvertrag / amtlicher Wohnungsausweis
  • Ausweis (Pass / ID / Ausländerausweis)
  • Krankenversicherungsnachweis

Als in Trennung/Scheidung lebender Elternteil können Sie mitumziehende Kinder online an- oder abmelden, wenn Sie das Sorgerecht und die Obhut innehaben. Sie benötigen für Ihre Umzugsmeldung aber eine Bescheinigung, dass der andere Elternteil mit dem Umzug einverstanden ist (Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger). Bitte übermitteln Sie diese Bescheinigung zusammen mit der Online-Umzugsmeldung oder bringen es vorbei.
Preis
40.00

Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. …
Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Die Baugesuchsformulare können Sie selbstverständlich auch über unseren Online-Schalter beziehen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Bestattungen

Wir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlic…
Wir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim Zivilstandsamt zu melden.

Broschüren und Verordnungen

Sie können bei uns alle massgebenden Gemeindeverordnungen, Pläne und Reglemente beziehen, aber auch Broschüren über , Kleber mit dem Gemeindewappen und ein bedrucktes T-Shirt. Am Schalte…
Sie können bei uns alle massgebenden Gemeindeverordnungen, Pläne und Reglemente beziehen, aber auch Broschüren über , Kleber mit dem Gemeindewappen und ein bedrucktes T-Shirt. Am Schalter und im Informationsständer im Gemeindehaus liegen zusätzlich viele Gratis-Informationen für Sie bereit.

Einbürgerungsverfahren

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Der A…
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.

Die Direktion der Justiz und des Innern, Abteilung Einbürgerung hat eine umfassende Informationsplattform. Bitte folgen Sie diesem Link: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung.html

Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei unserem Sc…
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei unserem Schalter im Gemeindehaus beziehen (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit) oder wir stellen Ihnen das Zeugnis auf Ihre Bestellung gegen Rechnung zu.
Preis
30.00

Steuerrechtliche Auskünfte

Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern sowie die Grundsteuern. Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jew…
Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern sowie die Grundsteuern.

Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns. Fristerstreckungen sind möglich bis längstens 30. November des Steuerjahres.

Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlungen. Dafür danken wir Ihnen bestens.

Waffenerwerbsscheine

Per 15. August 2019 sind die Bestimmungen des revidierten Waffengesetzes und der Waffenverordnung (WV) des Bundes in Kraft getreten. Im Anhang finden Sie ein Schema, welches die Pflichte…

Per 15. August 2019 sind die Bestimmungen des revidierten Waffengesetzes und der Waffenverordnung (WV) des Bundes in Kraft getreten. Im Anhang finden Sie ein Schema, welches die Pflichten von Besitzern altrechtlicher Waffen und die Voraussetzungen für den Erwerb von neu verbotenen Waffen aufzeigt.

ÄNDERUNG: Für den Erwerb von neu verbotenen Waffen ist eine Ausnahmebewilligung der Fachstelle WS (Waffen und Sprengstoffe) notwendig. Das Gesuchformular sowie umfassende Fragen und Antworten zum Thema finden Sie unter folgendem Link:

https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/delikte-praevention/waffen.html

Anträge für Ausnahmebewilligungen sind an folgende Adresse einzureichen:

Kantonspolizei Zürich
SPSA-BA-WS
Postfach
8021 Zürich

Der Erwerb von Revolvern, Pumpaction, ausländischen Karabinern, Unterhebelrepetiergewehren, Kleinkaliberwaffen, halbautomatischen Waffen mit kleinen Magazin etc. ist mittels ursprünglichem Waffenerwerbsschein möglich. Dieser kann, wie bis anhin bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Das dafür notwendig Gesuchformular finden Sie untenstehend auf unserer Webseite. Dem Antrag sind folgende Dokumente beizulegen:

• Kopie eines amtlichen Ausweises
• Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassung C haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohn- und Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt

Weiter kommt hinzu, dass Personen, welche neu verbotene Waffen nach altem Recht erworben haben, diese innert drei Jahren bei der Fachstelle für Waffen und Sprengstoffe nachmelden müssen. Diese Personen werden hernach kostenlos eine Besitzbestätigung erhalten.

Preis
50.00
Schusswaffe

Wohnsitzbestätigung

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsi…
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt am Schalter beziehen oder telefonisch bestellen.
Preis
30.00

Zugehörige Objekte