Online-Schalter
Kontakt
Anmeldung / Zuzug
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter oder online anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Heimatschein
- Mietvertrag / amtlicher Wohnungsausweis
- Krankenkassenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- Pass
- Ausländerausweis
- Mietvertrag / amtlicher Wohnungsausweis
- Arbeitsvertrag (bei Aufenthaltsbewilligung L und B)
- Krankenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder
Falls Sie sich als Wochenaufenthalter in unserer Gemeinde anmelden mchten, bringen Sie zur Anmeldung bitte folgende Unterlagen mit:
- Aufenthaltsausweis / Meldebestätigung vom Hauptwohnsitz
- Mietvertrag / amtlicher Wohnungsausweis
- Ausweis (Pass / ID / Ausländerausweis)
- Krankenversicherungsnachweis
Als in Trennung/Scheidung lebender Elternteil können Sie mitumziehende Kinder online an- oder abmelden, wenn Sie das Sorgerecht und die Obhut innehaben. Sie benötigen für Ihre Umzugsmeldung aber eine Bescheinigung, dass der andere Elternteil mit dem Umzug einverstanden ist (Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger). Bitte übermitteln Sie diese Bescheinigung zusammen mit der Online-Umzugsmeldung oder bringen es vorbei.
- Preis
- 40.00
Baubewilligungsverfahren
Bestattungen
Broschüren und Verordnungen
Einbürgerungsverfahren
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.
Die Direktion der Justiz und des Innern, Abteilung Einbürgerung hat eine umfassende Informationsplattform. Bitte folgen Sie diesem Link: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung.html
Handlungsfähigkeitszeugnis
- Preis
- 30.00
Steuerrechtliche Auskünfte
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns. Fristerstreckungen sind möglich bis längstens 30. November des Steuerjahres.
Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlungen. Dafür danken wir Ihnen bestens.
Waffenerwerbsscheine
Per 15. August 2019 sind die Bestimmungen des revidierten Waffengesetzes und der Waffenverordnung (WV) des Bundes in Kraft getreten. Im Anhang finden Sie ein Schema, welches die Pflichten von Besitzern altrechtlicher Waffen und die Voraussetzungen für den Erwerb von neu verbotenen Waffen aufzeigt.
ÄNDERUNG: Für den Erwerb von neu verbotenen Waffen ist eine Ausnahmebewilligung der Fachstelle WS (Waffen und Sprengstoffe) notwendig. Das Gesuchformular sowie umfassende Fragen und Antworten zum Thema finden Sie unter folgendem Link:
https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/delikte-praevention/waffen.html
Anträge für Ausnahmebewilligungen sind an folgende Adresse einzureichen:
Kantonspolizei Zürich
SPSA-BA-WS
Postfach
8021 Zürich
Der Erwerb von Revolvern, Pumpaction, ausländischen Karabinern, Unterhebelrepetiergewehren, Kleinkaliberwaffen, halbautomatischen Waffen mit kleinen Magazin etc. ist mittels ursprünglichem Waffenerwerbsschein möglich. Dieser kann, wie bis anhin bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Das dafür notwendig Gesuchformular finden Sie untenstehend auf unserer Webseite. Dem Antrag sind folgende Dokumente beizulegen:
• Kopie eines amtlichen Ausweises
• Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassung C haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohn- und Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt
Weiter kommt hinzu, dass Personen, welche neu verbotene Waffen nach altem Recht erworben haben, diese innert drei Jahren bei der Fachstelle für Waffen und Sprengstoffe nachmelden müssen. Diese Personen werden hernach kostenlos eine Besitzbestätigung erhalten.
- Preis
- 50.00
Wohnsitzbestätigung
- Preis
- 30.00
Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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