Drittmeldepflicht
Die Identifikation mittels SuisseID ist erwünscht, jedoch nicht obligatorisch. Die zuverlässige Identifikation via SuisseID ermöglicht eine optimale Verarbeitung der Meldungen durch die Einwohnerkontrolle.
Gestützt auf § 8 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) haben Vermieter und Logisgeber den Einwohnerdiensten den Ein- und Auszug von Mietern bzw. Logisnehmern zu melden (sog. Drittmeldepflicht). Diese Meldung muss innert 14 Tagen ab Eintritt des zu meldenden Ereignisses vorgenommen werden und kann entweder schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Verletzungen der Melde-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten mit Busse geahndet werden können.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 052 305 32 00 | martina.bolli@buchamirchel.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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