Interessenbindungen
Die Offenlegung der Interessenbindungen dient der Transparenz der Entscheidfindung, stärkt die Legitimation von Beschlüssen und vereinfacht die Durchsetzung der Ausstandsregeln.
Jedes Mitglied der Gemeindebehörden (Gemeinderat und Rechnungsprüfungskommission) informiert die Gemeindeverwaltung zu Beginn des Amtsantritts und jeweils auf Jahresbeginn schriftlich über die Angaben der Interessenbindungen.
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2022
- Herausgeber/-in
- Gemeinde Buch am Irchel
Dokumente
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Offenlegung_der_Interessenbindungen_20221005.pdf (PDF, 220.05 kB) | Download | 0 | Offenlegung_der_Interessenbindungen_20221005.pdf |