Hinweisinventar
Der Gemeinderat Buch am Irchel hat mit Beschluss Nr. 100 vom 13. Juni 2019 das kommunale Inventar der schutzwürdigen Objekte (Hinweisinventar) festgesetzt.
In § 203 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich wird definiert, was Schutzobjekte sind. In Absatz 2 wird festgehalten, dass die zuständigen Behörden Inventare über die Schutzobjekte erstellen. Das Hinweisinventar kann auf der Gemeindehomepage oder auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Das vom Gemeinderat genehmigte Inventar ist ein behördenverbindliches Instrument und muss bei weiteren Planungen seitens der Gemeinde berücksichtigt werden. Beim Hinweisinventar handelt es sich nicht um Schutzmassnahmen, sondern lediglich um eine Zusammenstellung von an sich schutzfähigen Objekten. Somit kann die Aufnahmen ins Inventar auch nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden. Eine rechtsverbindliche Unterschutzstellung wird erst bei gegebenem Anlass, z.B. Gesuch um Abbruch oder Umbau geprüft und allenfalls durch den Gemeinderat verfügt.
Details können Sie den untenstehenden Dokumenten entnehmen oder via Link den vollständigen Plan abrufen: https://map.ingesa.ch/buch/BM3.asp
Informationen
- Datum
- 5. Juli 2019
- Herausgeber/-in
- Gemeinderat Buch am Irchel
- Autor/-in
- Gemeinde Buch am Irchel
Dokumente
Name | |||
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Inhaltsverzeichnis.pdf (PDF, 41.81 kB) | Download | 0 | Inhaltsverzeichnis.pdf |
Inhaltsverzeichnis_Homepage.xlsx (XLSX, 20.18 kB) | Download | 1 | Inhaltsverzeichnis_Homepage.xlsx |
Orteile_Wiler_Desibach_Bebikon.pdf (PDF, 18.6 MB) | Download | 2 | Orteile_Wiler_Desibach_Bebikon.pdf |
Ortsteil_Oberbuch.pdf (PDF, 36.68 MB) | Download | 3 | Ortsteil_Oberbuch.pdf |
Ortsteil_Unterbuch.pdf (PDF, 21.27 MB) | Download | 4 | Ortsteil_Unterbuch.pdf |
Diverse_Objekte.pdf (PDF, 17.45 MB) | Download | 5 | Diverse_Objekte.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bauamt | 052 305 32 01 | gemeinde@buchamirchel.ch |